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Öffentliches Recht

Schwerpunkt Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht. Wir unterstützen Sie bei Anträgen, Verfahren und Rechtsmitteln gegenüber Behörden und Gerichten.

 

Was zeichnet das Öffentliche Recht aus?

Das Öffentliche Recht umfasst alle rechtlichen Regelungen, die das Handeln staatlicher Stellen betreffen. Besonders im Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht sind Verfahren häufig komplex und emotional belastend. Eine fachkundige Beratung ist hier entscheidend, um Fristen einzuhalten, Anträge korrekt zu stellen und Rechte effektiv zu sichern.


Unsere Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess, erklärt die Abläufe verständlich und sorgt dafür, dass Ihre Anliegen sachlich und fundiert vertreten werden.

Aufenthalts- und Asylverfahren

Familiennachzug und Einbürgerung

Rechtsschutz bei Behördenentscheidungen

Vertretung vor Verwaltungsgerichten

Mehrsprachige Beratung in Deutsch, Englisch und Arabisch

Rechtliche Orientierung und klare Kommunikation

Behördliche Verfahren erfordern Geduld, Struktur und Erfahrung im Umgang mit Verwaltung und Justiz. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten und Ihre Ansprüche gezielt durchzusetzen. Dabei verbinden wir juristische Kompetenz mit interkulturellem Verständnis und sprachlicher Vielfalt.


Unsere Beratung schafft Sicherheit und Vertrauen – besonders in Verfahren, in denen es um persönliche Lebensperspektiven geht.

Erfahrung im Ausländer-, Aufenthalts- und Asylrecht

Mehrsprachige Beratung in Deutsch, Englisch, Türkisch und Arabisch

Verständliche Erläuterung komplexer Abläufe

Sensibilität für kulturelle und persönliche Hintergründe

Beratung anfragen

Sie möchten eine rechtliche Einschätzung oder haben ein konkretes Anliegen?


Senden Sie uns Ihre Anfrage über das Formular oder vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Berlin.


Alle Angaben behandeln wir selbstverständlich vertraulich.